Thomas Dörflinger MdB kritisiert:
„Davoser Erklärung“ ist inakzeptabel
Zu der am Freitag durch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und die schweizer Verkehrsministerin Doris Leuthard unterzeichneten „Davoser Erklärung“, die sich als Absichtserklärung für einen Staatsvertrag in Sachen Flugverkehrsbelastung versteht, erklärt der Bundestagsabgeordnete Thomas Dörflinger (CDU): „Von der Stuttgarter Erklärung, in der die Region ihre Position formuliert hat, ist in dem jetzt durch Ramsauer und Leuthard verfassten Papier kaum mehr etwas übrig geblieben."
Weder die zahlenmäßige Begrenzung der Anflüge auf 80.000 noch die Beibehaltung der Sperrzeiten in den Tagesrandzeiten finden sich in dem Papier. Statt dessen wird die Reduzierung der Anflüge unter den zweifachen Vorbehalt gestellt, die Kapazitätserweiterung des Flughafens müsse Berücksichtigung finden und der Einsatz emissionsärmerer Flugzeuge komme zum Einsatz. Die Aussicht, beim Einsatz emissionsärmerer Flugzeuge könne die Zahl der Anflüge auch wieder steigen, konterkariert die Position der Region geradezu. Das ist aus meiner Sicht nicht nur unzureichend, es ist inakzeptabel.
Die Formulierung, die Zahl der Lärmbetroffenen solle „nach Möglichkeit“ reduziert werden, erinnert fatal an die Parameter des Zürcher Fluglärmindex (ZFI), den ich zur Beurteilung der Situation in Südbaden aus gutem Grund immer abgelehnt habe. In der Konsequenz bedeutet diese Formulierung nichts anderes, als daß versucht wird, die Nordausrichtung des Flughafens auf Dauer festzuschreiben und den Zürcher Süden von Anflügen freizuhalten. Geradezu als Treppenwitz ist die Absicht zu werten, deutschen Taxis zukünftig die Aufnahme von Passagieren am Flughafen Zürich ohne Diskriminierungen zu ermöglichen.
Die bisherige Praxis verstößt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohnehin gegen geltendes EU-Recht. Wie Deutschland dann die Einhaltung geltenden EU-Rechts durch die Schweiz nun als Zugeständnis der Schweiz verstehen kann, ist mir ein Rätsel. Die Absicht, den süddeutschen Luftraum durch eine gemeinsame Tochter der deutschen und schweizer Flugsicherung kontrollieren zu lassen, ist grundsätzlich richtig und bildet eine Forderung der Region ab. Dies löst allerdings nur ein verfassungs- und haftungsrechtliches Problem in Deutschland; mit der Reduzierung der Flugverkehrsbelastung hat dieses Vorhaben bestenfalls am Rande zu tun.
Fazit: Die Davoser Erklärung ist als Grundlage für aufzunehmende Verhandlungen über einen Staatsvertrag ungeeignet. Dennoch muß nun in den angekündigten Verhandlungen im Interesse der Region versucht werden, die Parameter aus der Stuttgarter Erklärung soweit als irgend möglich in den Staatsvertrag einfließen zu lassen. Es ist mehr als mühsam, nach über 30 Jahren dauernden und erfolglosen Gesprächen nun nochmals eine weitere Runde einzuläuten. Ich hätte erwartet, daß der Bundesverkehrsminister angesichts der nicht zu vereinbarenden Positionen zwischen Deutschland und der Schweiz durch eine Anpassung der 220. Durchführungsverordnung (DVO) für Klarheit sorgt.“
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