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Thomas Dörflinger MdB kritisiert:

„Davoser Erklärung“ ist inakzeptabel

Zu  der  am  Freitag  durch  Bundesverkehrsminister  Peter Ramsauer  und  die  schweizer Verkehrsministerin  Doris  Leuthard  unterzeichneten  „Davoser  Erklärung“,  die  sich  als Absichtserklärung  für  einen  Staatsvertrag  in  Sachen  Flugverkehrsbelastung  versteht, erklärt der Bundestagsabgeordnete Thomas Dörflinger (CDU): „Von  der  Stuttgarter  Erklärung,  in  der  die  Region  ihre  Position  formuliert  hat,  ist  in dem  jetzt  durch  Ramsauer  und  Leuthard  verfassten  Papier  kaum  mehr  etwas  übrig geblieben."

Weder die zahlenmäßige Begrenzung der Anflüge auf 80.000 noch die Beibehaltung der Sperrzeiten in den Tagesrandzeiten finden sich in dem Papier. Statt dessen  wird  die  Reduzierung  der  Anflüge  unter  den  zweifachen  Vorbehalt  gestellt,  die Kapazitätserweiterung des Flughafens müsse Berücksichtigung finden und der Einsatz emissionsärmerer  Flugzeuge  komme  zum  Einsatz.  Die  Aussicht,  beim  Einsatz  emissionsärmerer  Flugzeuge  könne  die  Zahl  der  Anflüge  auch  wieder  steigen,  konterkariert die Position der Region geradezu. Das ist aus meiner Sicht nicht nur unzureichend, es ist inakzeptabel.

Die  Formulierung,  die  Zahl  der  Lärmbetroffenen  solle  „nach  Möglichkeit“ reduziert werden,  erinnert  fatal  an  die  Parameter  des  Zürcher  Fluglärmindex (ZFI),  den  ich  zur Beurteilung der Situation in Südbaden aus gutem Grund immer abgelehnt habe. In der Konsequenz  bedeutet  diese  Formulierung  nichts  anderes,  als  daß  versucht  wird,  die Nordausrichtung des Flughafens auf Dauer festzuschreiben und den Zürcher Süden von Anflügen freizuhalten.
Geradezu als Treppenwitz ist die Absicht zu werten, deutschen Taxis zukünftig die Aufnahme von Passagieren am Flughafen Zürich ohne Diskriminierungen zu ermöglichen.

Die bisherige Praxis verstößt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohnehin gegen geltendes EU-Recht. Wie Deutschland dann die Einhaltung geltenden EU-Rechts durch die Schweiz nun als Zugeständnis der Schweiz verstehen kann, ist mir ein Rätsel. Die  Absicht,  den  süddeutschen  Luftraum  durch  eine  gemeinsame  Tochter  der  deutschen und schweizer Flugsicherung kontrollieren zu lassen, ist grundsätzlich richtig und bildet eine Forderung der Region ab. Dies löst allerdings nur ein verfassungs- und haftungsrechtliches Problem in Deutschland; mit der Reduzierung der Flugverkehrsbelastung hat dieses Vorhaben bestenfalls am Rande zu tun.

Fazit: Die Davoser Erklärung ist als Grundlage für aufzunehmende Verhandlungen über einen Staatsvertrag ungeeignet. Dennoch muß nun in den angekündigten Verhandlungen im Interesse der Region versucht werden, die Parameter aus der Stuttgarter Erklärung soweit als irgend möglich in den Staatsvertrag einfließen zu lassen. Es ist mehr als mühsam, nach über 30 Jahren dauernden und erfolglosen Gesprächen nun nochmals eine weitere Runde einzuläuten. Ich hätte erwartet, daß der Bundesverkehrsminister  angesichts  der  nicht  zu  vereinbarenden  Positionen  zwischen  Deutschland und der Schweiz durch eine Anpassung der 220. Durchführungsverordnung (DVO)
für Klarheit sorgt.“

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Felix Schreiner

 
 aktualisiert 04.05.12