Felix Schreiner: Ausnahmeregelung bei Homeoffice für Grenzgänger verlängert.

25.06.2022

Bundestagsabgeordneter Felix Schreiner informiert über die Entscheidung, dass die Ausnahmeregelung bei Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger bis 31. Dezember 2022 verlängert wird. Ausgeweitetes Homeoffice weiter ohne Änderung der Sozialversicherungssituation möglich.

Kurz vor dem Auslaufen der Ausnahmeregelung Ende des Monats werde diese weitergeführt. „Es ist für die 60.000 Grenzgänger zwischen Basel und Bodensee eine gute Nachricht. Die Ausnahmeregelung wird erneut bis 31. Dezember 2022 verlängert“, betont Felix Schreiner. Grenzgängerinnen und Grenzgänger könnten nun mehr als 60 Tage im Jahr im Home Office arbeiten, ohne dass sich ihre Sozialversicherungspflicht ändere. „Ich freue mich, dass die Grenzgängerinnen und Grenzgänger nun doch eine Perspektive erhalten“, so Felix Schreiner. Der CDU-Politiker hatte in den letzten Wochen zahlreiche Anfragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhalten, die von ihren Arbeitgebern nach wie vor angehalten werden, von zu Hause aus zu arbeiten. „Die Arbeitswelt hat sich verändert. Corona hat als Beschleunigung der Entwicklung hin zu mehr Homeoffice gewirkt. Ich begrüße es, dass die Ausnahme verlängert wird. Aber wir brauchen eine langfristige Perspektive“, fordert CDU-Bundestagsabgeordneter Felix Schreiner. Felix Schreiner hatte sich bereits vor ein paar Wochen bei der Bundesregierung über den aktuellen Stand in der Frage der Homeoffice-Regelung erkundigt. Eine Arbeitskommission auf europäischer Ebene habe den Auftrag, einen Vorschlag für eine langfristige Regelung zu erarbeiten. „Jetzt gibt uns die Verlängerung der Homeoffice-Regelungen ein Zeit-Fenster, weiterhin an einer dauerhaften Lösung im Sinne der Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu arbeiten“, so Felix Schreiner.
Positiv sehe der CDU-Politiker die Ankündigung des Schweizer Bundesamtes für Sozialversicherung, dass die Unterstellungsregeln auch ab dem 1. Januar 2023 so ausgestaltet oder ausgelegt werde, dass ein bestimmtes Ausmaß an Telearbeit im Wohnland geleistet werden könne, ohne dass sich die Zuständigkeit im Bereich der sozialen Sicherheit ändere. „Damit ist jetzt klar: Es braucht den politischen Willen – gerade und vor allem der Bundesregierung, eine zeitgemäße Regelung zu erarbeiten“, fordert der Vorsitzende der Deutsch-Schweizerischen Parlamentariergruppe.